Herzlich willkommen
auf der Homepage des Landesverbandes Thüringen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V..
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Arbeit unseres Berufsverbandes interessieren.
Diese Internetseite richtet sich vor allem an die Mitglieder unseres Verbandes. Aber auch Interessenten aus anderen, mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst zusammen arbeitenden Bereichen sollen hier die Möglichkeit erhalten, sich über unsere Arbeit zu informieren.
Der Landesverband Thüringen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. dient dem Zweck:
- die beruflichen Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und zu fördern,
- die wissenschaftliche Fortbildung seiner Mitglieder zu fördern,
- durch Austausch persönlicher Erfahrungen eine Verständigung über wichtige Fragen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie die einschlägige Gesetzgebung in Thüringen herbeizuführen.
Die Arbeit im Landesverband findet – neben den Aufgaben des Vorstandes – wesentlich in den Arbeitsgruppen und Fachausschüssen des Verbandes statt. Der Landesverband ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Erfurt eingetragen.
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) war während der Corona-Pandemie in aller Munde und sollte aufgrund der erkennbaren großen Defizite bundes- und natürlich auch thüringenweit nachhaltig gestärkt werden. Dies fordert unser Thüringer Landesverband seit Jahren! Bis Anfang 2020 lösten die Hinweise und Klagen des Landesverbandes über die schlechte personelle und materielle Ausstattung der Thüringer Gesundheitsämter bei den jährlichen Terminen im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) aber immer große Verwunderung aus. Dorthin war die Kunde der schlechten Ausstattung des ÖGD leider nicht gedrungen, obwohl ein internes Dokument, erarbeitet durch Vertreter mehrerer Gesundheitsämter, dies für Thüringen bereits 2017 bis ins kleinste Detail aufzeigte. Der negative Bericht verschwand in Schreibtischen des Ministeriums, führte aber dazu, dass (für einen nicht unerheblichen finanziellen Betrag) ein externes Gutachten beauftragt wurde.
Leider kam dieses Gutachten zu den gleichen katastrophalen Ergebnissen - hier öffentlich einsehbar: Link Gutachten
wurde aber vom Auftraggeber, dem TMASGFF, natürlich auch nicht kommuniziert!
Die Thüringer Regierung hält sich damit an bewährte politische Bewältigungsstrategien, sie lässt Resolutionen der Ärzteschaft im ÖGD, Gesetzgebungsvorschläge und den Ruf nach Angleichung der Gehaltsstrukturen der ÖGD-Ärzte an die Gehälter anderer Arztgruppen einfach verpuffen.
So haben fehlendes ärztliches Personal und eine schlechte Ausstattung des ÖGD zu einer massiven Vernachlässigung grundlegender medizinischer Leistungen der Daseinsfürsorge in Deutschland (und natürlich auch in Thüringen) geführt, die während der Corona-Pandemie 2020-2022 offensichtlich wurden.
Im Rahmen der Aufarbeitung der Pandemiefolgen ist mit dem Pakt für den ÖGD durch Bund und Länder ein Konzept vorgelegt worden, um den Öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Zukunft krisen- und pandemiefest funktionsfähig zu machen. Umgesetzt werden muss dies aber vor allem in den Ländern.
Dazu fordern wir als Landesverband hierfür von der Landesregierung in Thüringen:
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Den Landesverband aktiv in die Ausgestaltung eines modernen Thüringer Gesundheitsdienstgesetzes ein zubinden! Parlamentarisch besteht die Forderung nach Verabschiedung eines ÖGD-Gesetzes seit 2016, unser Landesverband fordert dies seit mehr als 10 Jahren. Thüringen ist das einzige Bundesland ohne ein ÖGD-Gesetz, nur mit einer Verordnung vom 08. 08. 1990, die formal fortgeltendem DDR-Recht entspricht.
- Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss zentraler öffentlicher Anlaufpunkt für Fragen wie Impfen, Infektionsschutz, Kommunalhygiene, Unterbringung gegen den Willen des Einzelnen, Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention vom Säugling bis ins Alter und für alle bevölkerungsmedizinisch relevanten Fragen, die von einem Sozialstaat nicht ausgelagert werden dürfen, bleiben. Als einzige Säule des deutschen Gesundheitswesens arbeitet der ÖGD nicht gewinnorientiert!
- Für die Aufgabenerfüllung im Bereich der Daseinsvorsorge müssen ausreichende materielle und personelle Voraussetzungen geschaffen werden. Die Akteure in den unteren Gesundheitsbehörden müssen in Thüringen fachlich und rechtlich ausreichend angeleitet werden, bestimmte Aufgaben (wie z.B. Begutachtungen in verschiedensten Bereichen, Zuarbeiten zu umfangreichen Genehmigungsverfahren u.a.) sind dabei auch zentralisierbar.